Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
von Eye Catcher / Armin Grambart-Mertens

Hier sind die AGB als Download im PDF-Format erhältlich.

Stand 01.08.2009

Geltungsbereich. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn künftig ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf Verträge abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer ist die Firma Armin Grambart-Mertens. genannt Eye Catcher.

Konkurrenzklausel. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

Angebote und Preise. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuell veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung vom Auftragnehmer geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Benötigte Arbeitsmaterialien des Auftragnehmers, zum Beispiel Werbematerial oder Auftragstexte, werden dem Auftragnehmer kostenfrei geliefert. Alle Lieferungen und Leistungen, die der Auftragnehmer für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Angebote des Auftragnehmers auf seinen Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei ihm Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zum Auftragnehmer passiert hat. Mit Absendung der Bestellung an den Auftragnehmer versichert der Kunde, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. 

Auftragserteilung und –abwicklung allgemein. Aufträge von Werbeagenturen und Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe des Namens und der Art des Produktes angenommen. Bei Direktaufträgen von Werbungtreibenden ist die Angabe des Namens und der Art des Produktes ebenfalls erforderlich. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden. Abbestellungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich eines höheren Schadensnachweises berechtigt, 10 % des Auftragswertes als Entschädigung geltend zu machen, wenn die Abbestellung vier Wochen oder später vor Anzeigenschluss bzw. vereinbartem Materialliefertermin eingeht, 50 %, wenn dies zwei Wochen oder später geschieht, 100 %, wenn dies eine Woche oder später geschieht. Ein erteilter schriftlicher oder mündlicher Auftrag wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung für den Auftragnehmer verbindlich, sofern diesem nicht innerhalb von einer Woche wegen des Inhalts, der Herkunft, aus technischen oder sonstigen Gründen oder aus freiem Ermessen schriftlich widersprochen wird. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen abgelehnter Aufträge sind ausgeschlossen. Der Rechtsweg wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Werbung verantwortlich; der Auftragnehmer ist von Ansprüchen Dritter freigestellt. Der Auftragnehmer bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages schriftlich.

Anzeigen- und Druckaufträge und ihre Abwicklung. Anzeigenaufträge sind längstens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Platz- und Datenvorschriften des Auftraggebers sind nur bindend, wenn sie der Auftragnehmer schriftlich bestätigt hat. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen sowie bei nicht einwandfrei deutlich geschriebenen Manuskripten wird keine Haftung für die richtige Wiedergabe übernommen. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigentexte und Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht rechtzeitig zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt. Geringe Farbabweichungen, die z.B. am Druckverfahren liegen können, sind nicht reklamierbar. Bei irrtümlichem Erscheinen oder Nichterscheinen oder bei fehlerhafter oder unvollständiger Wiedergabe einer Anzeige hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, der über die Gewährung einer kostenlosen Ersatzanzeige hinausgeht. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern erst beim Druckvorgang, hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Erscheinen der Anzeige die Richtigkeit des Abdrucks zu überprüfen. Wegen des unterschiedlichen Ausfalls der Papierqualität übernimmt der Auftragnehmer keine Ersatzleistung oder Rechnungsminderung, wenn die Papierqualität den Druck einer Anzeige beeinträchtigt. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Lithos endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden mindestens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Auftragnehmers. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt dem Auftragnehmer rückzuvergüten. Bei Zwangsbeitreibung, Vergleichen oder Konkurs entfällt jeder Rabattanspruch, auch für bereits erschienene Anzeigen. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitete werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20 % und mehr beträgt. Darüber hinaus sind bei einem Abschluss Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Anzeigen, die aufgrund der redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Auftragnehmer als solche mit dem Wort "Anzeige" kenntlich gemacht. Gratispostkarten werden vom Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen mit dem jeweiligen Logo und Impressum versehen.

Vertriebsaufträge und ihre Abwicklung. Für nach Plakatierung bzw. Verteilung beschädigtes, verdecktes oder zweckfremd entferntes Werbematerial kann vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen werden. Wegen sich ändernder Öffnungszeiten, Platzmangels etc. kann möglicherweise nicht in jedem gebuchten Outlet plakatiert bzw. verteilt werden. Das Plakat bzw. Verteilmaterial wird in solchen Fällen vom Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen in einem anderen geeigneten Outlet platziert. Das zur Auftragserfüllung notwendige Vertriebsmaterial ist dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen kostenfrei und zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt als Liefertermin der 14. Tag vor Beginn der Auftragserfüllung und als Lieferort das Lager des Auftragnehmers mit der Adresse Eye Catcher, Stresemannstraße 9 (Hof), 22769 Hamburg, wobei der Auftraggeber die Kosten der Materiallieferung an weitere vereinbarte Orte der Auftragserfüllung zu tragen hat. Das zu liefernde Vertriebsmaterial muss eine Sicherheitsreserve von 10 % über der vereinbarten Vertriebsmenge enthalten, da das Material beim Vertrieb nicht genau abgezählt werden kann. Sollten Restmengen von Vertriebsmaterial anfallen, werden diese unmittelbar nach Auftragserfüllung entsorgt, sofern nicht der Wunsch nach Überlassung dem Auftragnehmer vor Vertriebsbeginn schriftlich mitgeteilt worden ist. Sollte das zu überlassende Material nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertriebsende auf Kosten des Auftraggebers abgeholt worden sein, wird es vom Auftragnehmer entsorgt. Bei Handverteilungen sichert der Auftraggeber zu, dass der vereinbarte Verteilort nicht gegen Hausrecht oder anderes Recht verstößt. Sollten Handverteilungen wegen Verstoßes gegen Hausrecht oder anderes Recht abgebrochen werden müssen oder nicht aufgenommen werden können, ist vom Auftraggeber die volle vereinbarte Zeit für die Handverteilung zu entgelten. Sollten die Verteiler unrechtmäßig genötigt werden, insbesondere von Mitbewerbern des Auftraggebers, den vereinbarten Verteilort zu verlassen, haben sie sachlich auf die ihnen bekannte Rechtslage hinzuweisen. Sollten sie weiterhin unrechtmäßig genötigt werden, den Verteilort zu verlassen, insbesondere durch Androhung von Gewalt, verlassen sie den Verteilort unverzüglich; das vereinbarte Entgelt ist in voller Höhe vom Auftraggeber zu bezahlen.

Übersetzungsaufträge und ihre Abwicklung. Der Kunde erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Dazu gibt der Kunde dem Auftragnehmer die Zielsprache, Thema, Fachgebiet und Umfang des Textes sowie gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche bekannt. Auch Verwendungszweck und Liefertermin sollten angegeben werden. Die Übersetzungsvorlage wird in einer aktuellen Version von MS-Word oder als eindeutig leserlicher Ausdruck in dunkler Schrift und in Schriftgröße 10-12 geliefert, sofern nichts Anderes vereinbart worden ist. Andere Datenformate und Ausdrucke sind möglich, bedürfen aber der Vereinbarung. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.  Ausführungen durch Dritte: Der Auftragnehmer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist oder mit dem dem Auftragnehmer bekannte Firmen und Übersetzer bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Ein Kontakt zwischen dem Kunden und einem vom Auftragnehmer eingesetzten Dritten bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers. Lieferfristen: Sie werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde. Auf Wunsch wird die Übersetzung auch als CD oder Ausdruck zugesandt. Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ). Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt: Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen vom Auftragnehmer zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist vom Auftragnehmer unangemessen lange überschritten worden ist und er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Schadensersatzansprüche bei Übersetzungsaufträgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn er aus wichtigem Grunde seinen Betrieb, insbesondere seinen Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränkt. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, wird dem Kunden die Nutzung eines aktuellen Virenschutzprogramms empfohlen. Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der Auftragnehmer die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig, sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass sich der Text für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist oder dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, oder lässt er dem Auftragnehmer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe des Auftragnehmers, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird der Auftragnehmer aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im vollen Umfang von der Haftung frei. Für vom Besteller beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt der Auftragnehmer, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.

Schadensersatzansprüche bei Aufträgen außer Übersetzungsaufträgen. Schadensersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Auftragsdurchführung sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind schriftlich zu stellen. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtausführung von Aufträgen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist er von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers freigestellt. Der Auftraggeber ist über die Nichtausführung sofort zu informieren. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unbenommen. Im Falle grober Fahrlässigkeit bei Vertriebsaufträgen ist die Haftung gegenüber dem Auftraggeber dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Auftragserfüllung zu zahlenden Entgelts beschränkt, bei Anzeigenaufträgen auf die Gewährung einer kostenlosen Ersatzanzeige.

Zahlungsbedingungen. Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzüge zahlbar, bei Neukunden ist Vorkasse zu leisten. Preiserhöhungen treten auch innerhalb der Laufzeit eines Dauerauftrages oder eines Abschlusses – zum jeweiligen Zeitpunkt – in Kraft. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des bankenüblichen Satzes für Dispositionskredite fällig. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch während der Laufzeit eines Vertrages die Lieferung der vereinbarten Leistungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und der Begleichung offener Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel abhängig machen; daraus erwachsen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer. Kann der Auftrag wegen verspäteter Lieferung der Druckvorlagen oder des Vertriebsmaterials oder der Übersetzungsvorlage oder sonstigen notwendigen Materials durch den Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Agenturprovision gilt nur für Anzeigen- und Vertriebsaufträge.

Verträge im Namen und im Auftrag Dritter. Bei Abschluss von Verträgen im Namen und im Auftrag Dritter durch Armin Grambart-Mertens stellt der Dritte Armin Grambart-Mertens von sämtlichen Ansprüchen von Vertragspartnern frei, die sich aus Fehler behafteten Produkten und Dienstleistungen des Dritten ergeben. Armin Grambart-Mertens ist berechtigt, den Auftrag durch seine Angestellten und seine Auftragnehmer ausführen zu lassen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.

Loyalitätsklausel. Sollten Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen sich als unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.