Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
von Eye Catcher / Armin Grambart-Mertens
Hier sind die AGB als Download im PDF-Format erhältlich.
Stand
01.08.2009
Geltungsbereich.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn künftig ohne ausdrückliche
Bezugnahme hierauf Verträge abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer ist die
Firma Armin Grambart-Mertens. genannt Eye Catcher.
Konkurrenzklausel.
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.
Angebote
und Preise.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in
Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuell veröffentlichte,
unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung vom Auftragnehmer geändert
werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass
diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten
Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens
mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Benötigte Arbeitsmaterialien des
Auftragnehmers, zum Beispiel Werbematerial oder Auftragstexte, werden dem
Auftragnehmer kostenfrei geliefert. Alle Lieferungen und Leistungen, die
der Auftragnehmer für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage
der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung. Die Angebote des Auftragnehmers auf seinen
Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei
ihm Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch
Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per
Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot
auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich,
wenn es die jeweilige Schnittstelle zum Auftragnehmer passiert hat. Mit
Absendung der Bestellung an den Auftragnehmer versichert der Kunde, unbeschränkt
geschäftsfähig zu sein.
Auftragserteilung
und –abwicklung allgemein. Aufträge
von Werbeagenturen und Werbemittlern werden nur für namentlich bezeichnete
Werbungtreibende unter Angabe des Namens und der Art des Produktes angenommen.
Bei Direktaufträgen von Werbungtreibenden ist die Angabe des Namens und der Art
des Produktes ebenfalls erforderlich. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung
gebunden. Abbestellungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Der
Auftragnehmer ist vorbehaltlich eines höheren Schadensnachweises berechtigt, 10
% des Auftragswertes als Entschädigung geltend zu machen, wenn die Abbestellung
vier Wochen oder später vor Anzeigenschluss bzw. vereinbartem
Materialliefertermin eingeht, 50 %, wenn dies zwei Wochen oder später
geschieht, 100 %, wenn dies eine Woche oder später geschieht. Ein erteilter
schriftlicher oder mündlicher Auftrag wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung
für den Auftragnehmer verbindlich, sofern diesem nicht innerhalb von einer
Woche wegen des Inhalts, der Herkunft, aus technischen oder sonstigen Gründen
oder aus freiem Ermessen schriftlich widersprochen wird. Ersatzansprüche des
Auftraggebers wegen abgelehnter Aufträge sind ausgeschlossen. Der Rechtsweg
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit
der Werbung verantwortlich; der Auftragnehmer ist von Ansprüchen Dritter
freigestellt. Der Auftragnehmer bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße
Durchführung des Auftrages schriftlich.
Anzeigen-
und Druckaufträge und ihre Abwicklung.
Anzeigenaufträge sind längstens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzuwickeln. Platz- und Datenvorschriften des Auftraggebers sind nur bindend,
wenn sie der Auftragnehmer schriftlich bestätigt hat. Bei fernmündlich
aufgegebenen Anzeigen und Änderungen sowie bei nicht einwandfrei deutlich
geschriebenen Manuskripten wird keine Haftung für die richtige Wiedergabe übernommen.
Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigentexte und Druckunterlagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben,
so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug
nicht rechtzeitig zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt.
Geringe Farbabweichungen, die z.B. am Druckverfahren liegen können, sind nicht
reklamierbar. Bei irrtümlichem Erscheinen oder Nichterscheinen oder bei
fehlerhafter oder unvollständiger Wiedergabe einer Anzeige hat der Auftraggeber
keinen Anspruch auf Schadenersatz, der über die Gewährung einer kostenlosen
Ersatzanzeige hinausgeht. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht
sofort erkennbar, sondern erst beim Druckvorgang, hat der Auftraggeber bei ungenügendem
Abdruck keine Ansprüche. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber
innerhalb einer Woche nach Erscheinen der Anzeige die Richtigkeit des Abdrucks
zu überprüfen. Wegen des unterschiedlichen Ausfalls der Papierqualität übernimmt
der Auftragnehmer keine Ersatzleistung oder Rechnungsminderung, wenn die
Papierqualität den Druck einer Anzeige beeinträchtigt. Druckunterlagen werden
nur auf besondere Anforderung kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Lithos endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrags. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen
Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen,
werden mindestens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Auftragnehmers. Wird ein Auftrag
aus Gründen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so
hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt
dem Auftragnehmer rückzuvergüten. Bei Zwangsbeitreibung, Vergleichen oder
Konkurs entfällt jeder Rabattanspruch, auch für bereits erschienene Anzeigen.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für
vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Aus einer
Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitete werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen
Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20 % und mehr beträgt. Darüber
hinaus sind bei einem Abschluss Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn
der Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Sinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
konnte. Anzeigen, die aufgrund der redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden vom Auftragnehmer als solche mit dem Wort
"Anzeige" kenntlich gemacht. Gratispostkarten werden vom Auftragnehmer
oder seinen Erfüllungsgehilfen mit dem jeweiligen Logo und Impressum versehen.
Vertriebsaufträge
und ihre Abwicklung.
Für nach Plakatierung bzw. Verteilung beschädigtes, verdecktes oder zweckfremd
entferntes Werbematerial kann vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen
werden. Wegen sich ändernder Öffnungszeiten, Platzmangels etc. kann möglicherweise
nicht in jedem gebuchten Outlet plakatiert bzw. verteilt werden. Das Plakat bzw.
Verteilmaterial wird in solchen Fällen vom Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen
in einem anderen geeigneten Outlet platziert. Das zur Auftragserfüllung
notwendige Vertriebsmaterial ist dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen
kostenfrei und zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur Verfügung zu
stellen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt als Liefertermin der 14. Tag vor
Beginn der Auftragserfüllung und als Lieferort das Lager des Auftragnehmers mit
der Adresse Eye Catcher, Stresemannstraße 9 (Hof), 22769 Hamburg, wobei der
Auftraggeber die Kosten der Materiallieferung an weitere vereinbarte Orte der
Auftragserfüllung zu tragen hat. Das zu liefernde Vertriebsmaterial muss eine
Sicherheitsreserve von 10 % über der vereinbarten Vertriebsmenge enthalten, da
das Material beim Vertrieb nicht genau abgezählt werden kann. Sollten
Restmengen von Vertriebsmaterial anfallen, werden diese unmittelbar nach
Auftragserfüllung entsorgt, sofern nicht der Wunsch nach Überlassung dem
Auftragnehmer vor Vertriebsbeginn schriftlich mitgeteilt worden ist. Sollte das
zu überlassende Material nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertriebsende auf
Kosten des Auftraggebers abgeholt worden sein, wird es vom Auftragnehmer
entsorgt. Bei Handverteilungen sichert der Auftraggeber zu, dass der vereinbarte
Verteilort nicht gegen Hausrecht oder anderes Recht verstößt. Sollten
Handverteilungen wegen Verstoßes gegen Hausrecht oder anderes Recht abgebrochen
werden müssen oder nicht aufgenommen werden können, ist vom Auftraggeber die
volle vereinbarte Zeit für die Handverteilung zu entgelten. Sollten die
Verteiler unrechtmäßig genötigt werden, insbesondere von Mitbewerbern des
Auftraggebers, den vereinbarten Verteilort zu verlassen, haben sie sachlich auf
die ihnen bekannte Rechtslage hinzuweisen. Sollten sie weiterhin unrechtmäßig
genötigt werden, den Verteilort zu verlassen, insbesondere durch Androhung von
Gewalt, verlassen sie den Verteilort unverzüglich; das vereinbarte Entgelt ist
in voller Höhe vom Auftraggeber zu bezahlen.
Übersetzungsaufträge
und ihre Abwicklung. Der
Kunde erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger
Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch
telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus
ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Dazu gibt der Kunde
dem Auftragnehmer die Zielsprache, Thema, Fachgebiet und Umfang des Textes sowie
gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche bekannt. Auch Verwendungszweck und
Liefertermin sollten angegeben werden. Die Übersetzungsvorlage wird in einer
aktuellen Version von MS-Word oder als eindeutig leserlicher Ausdruck in dunkler
Schrift und in Schriftgröße 10-12 geliefert, sofern nichts Anderes vereinbart
worden ist. Andere Datenformate und Ausdrucke sind möglich, bedürfen aber der
Vereinbarung. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer
schriftlich bestätigt worden ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen
oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige
Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche
Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Ausführungen
durch Dritte:
Der Auftragnehmer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies für
zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für
eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem
Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher
handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist
oder mit dem dem Auftragnehmer bekannte Firmen und Übersetzer bereits
erfolgreich zusammengearbeitet haben. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung
nur zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Ein Kontakt zwischen dem Kunden
und einem vom Auftragnehmer eingesetzten Dritten bedarf der Einwilligung des
Auftragnehmers. Lieferfristen:
Sie werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können
immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn
die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde.
Auf Wunsch wird die Übersetzung auch als CD oder Ausdruck zugesandt. Alle
Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ). Lieferverzug,
Unmöglichkeit, Rücktritt: Zum
Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen vom Auftragnehmer zu
vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die
Lieferfrist vom Auftragnehmer unangemessen lange überschritten worden ist und
er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Schadensersatzansprüche
bei Übersetzungsaufträgen. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines
Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und
Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen
und sonstige von ihm nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen
Ausnahmefällen ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Das gleiche gilt, wenn er aus wichtigem Grunde seinen Betrieb, insbesondere
seinen Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen
oder einschränkt. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren
entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, wird dem Kunden die Nutzung
eines aktuellen Virenschutzprogramms empfohlen. Bei Lieferungen von Übersetzungen
in Dateiform ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen
Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können
nicht anerkannt werden. Falls keine besonderen Vereinbarungen über die
qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art
des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der
Auftragnehmer die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig,
sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Erhebt der
Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen (Eingang
bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als
genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche,
die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der
Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht
nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu
beschreiben, und dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung
zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist.
Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht
auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung
ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages
begrenzt. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden
wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Eine Rückgriffhaftung bei
Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber
durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung
gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche
(auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den
Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen
ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens
verlangen, der dadurch entsteht, dass sich der Text für den Verwendungszweck
als ungeeignet erweist oder dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung
oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem
Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung
zum Druck vorgesehen ist, oder lässt er dem Auftragnehmer vor Drucklegung
keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe des Auftragnehmers, so
geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird der Auftragnehmer aufgrund
einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen
oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber den
Auftragnehmer im vollen Umfang von der Haftung frei. Für vom Besteller
beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene
Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und
dergleichen übernimmt der Auftragnehmer, falls nicht ausdrücklich abweichende
schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Der
Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In
diesen Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt und stellt den
Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme vollumfänglich frei.
Schadensersatzansprüche
bei Aufträgen außer Übersetzungsaufträgen. Schadensersatzansprüche
wegen nicht ordnungsgemäßer Auftragsdurchführung sollen während der
vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind
schriftlich zu stellen. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtausführung von
Aufträgen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist er
von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers freigestellt. Der Auftraggeber
ist über die Nichtausführung sofort zu informieren. Der Auftragnehmer haftet
nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verschuldet haben. Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unbenommen. Im Falle grober Fahrlässigkeit
bei Vertriebsaufträgen ist die Haftung gegenüber dem Auftraggeber dem Umfang
nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Auftragserfüllung
zu zahlenden Entgelts beschränkt, bei Anzeigenaufträgen auf die Gewährung
einer kostenlosen Ersatzanzeige.
Zahlungsbedingungen.
Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzüge zahlbar, bei Neukunden ist Vorkasse
zu leisten. Preiserhöhungen treten auch innerhalb der Laufzeit eines
Dauerauftrages oder eines Abschlusses – zum jeweiligen Zeitpunkt – in Kraft.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des bankenüblichen Satzes für
Dispositionskredite fällig. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch während der Laufzeit eines
Vertrages die Lieferung der vereinbarten Leistungen von der Vorauszahlung des
Rechnungsbetrages und der Begleichung offener Rechnungsbeträge ohne Rücksicht
auf ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel abhängig machen; daraus erwachsen
dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer. Kann der Auftrag
wegen verspäteter Lieferung der Druckvorlagen oder des Vertriebsmaterials oder
der Übersetzungsvorlage oder sonstigen notwendigen Materials durch den
Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, so entbindet das
den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Agenturprovision
gilt nur für Anzeigen- und Vertriebsaufträge.
Verträge
im Namen und im Auftrag Dritter. Bei
Abschluss von Verträgen im Namen und im Auftrag Dritter durch Armin
Grambart-Mertens stellt der Dritte Armin Grambart-Mertens von sämtlichen Ansprüchen
von Vertragspartnern frei, die sich aus Fehler behafteten Produkten und
Dienstleistungen des Dritten ergeben. Armin Grambart-Mertens ist berechtigt, den
Auftrag durch seine Angestellten und seine Auftragnehmer ausführen zu lassen.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.